Wenn Sie an einen Streit mit einem Nachbarn oder mit einem anderen Verkehrsteilnehmer denken, den Sie selbst erlebt oder von dem Sie durch einen Bekannten gehört haben, fällt Ihnen in der Rückschau sicherlich auf, dass das "Rechthaber-Gen" in den meisten Menschen aktiv ist. Wenn die Kontrahenten vor dem Richter landeten, hat es vermutlich einen Gewinner gegeben, der Recht bekam, und einen Verlierer, der in seinem Groll verharrt, weil er verloren hat. Diese Haltung führt aber nicht zu einem friedvollen und entspannten Zusammenleben.
Dies ist der Hintergrund, der zu der Entwicklung eines Streitbeilegungsverfahrens geführt hat, das Mediation genannt wird und in dem es weder ein Richterurteil noch einen Schlichterspruch gibt.
Wenn man über den Tellerrand hinausblickt erfährt man, dass die Mediation im Rechtssystem vieler europäischer Länder bereits einen festen Platz hat, weil sie Streitigkeiten schneller und bedeutend kostengünstiger beilegen kann als ein Gerichtsverfahren.
Eine Übersicht über die Bedeutung und Praxis in den europäischen Mitgliedsstaaten bietet das Portal European Justice.
Mediation löst Konflikte auf eine ganz andere Art als dies in einem Gerichtsverfahren passiert. In einem Gerichtsverfahren entscheidet der Richter über das Ergebnis des Verfahrens. In einem Mediationsverfahren unterstützt der unabhängige und unparteiische (allparteiliche) Mediator die Parteien dabei, adäquate und kostengünstige Regelungen zu finden, von denen alle Seiten profitieren.
Der Mediator trifft keine eigenen Entscheidungen, sondern hilft den Konfliktparteien, selbst gemeinsame Lösungen zu finden, die allen Interessen gerecht werden.
Professor a.D.
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