FAQs zur Mediation

Hier finden Sie einige Antworten auf Fragen, die häufig gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Antworten keine Rechtsberatung darstellen. Wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen bitte an einen Rechtsanwalt oder ein Gericht.

 

 

Was ist eine Mediation?

Eine Mediation ist ein Streitbeilegungsverfahren mit einem oder mehreren Mediator(en) aber ohne Schlichterspruch oder Richterurteil.

 

Wo kann ich mich über die Mediation informieren?

Bei mir telefonisch oder persönlich, im Internet und im Mediationsgesetz von 2012.

 

Warum ist es besser, einen Mediator zu haben, als einen Richter oder Schlichter?

Weil beide Parteien dem Richter oder Schlichter "ausgeliefert" sind, d.h. sie haben letztlich keinen Einfluss auf die Lösung des Konfliktes. In der Mediation unterstützt der Mediator Sie bei einer Konfliktlösung, die Ihnen selbst, d.h. von beiden Seiten, erarbeitet und akzeptiert werden.

 

Gibt es auch Rechtschutzversicherungen für Mediatoren?

Erfreulicherweise kann man bei den meisten Rechtschutzversicherungen die Kosten für eine Mediation mitversichern.

 

Inwiefern verhindert Mediation (langjährigen) Groll und Streitereien?

Mediation bedeutet Vermittlung und basiert auf einem konstruktiven, gemeinschaftlichen Umgang miteinander. Dadurch werden gemeinsam Lösungen angestrebt, die für beide Konfliktparteien akzeptabel und tragfähig sind. Häufig ist es so, dass bei diesen Lösungen für beide mehr herauskommt als bei einem einfachen Kompromiss. Das sind die so genannten Win-win-Situationen.

 

Was ist der Unerschied zwischen einer Mediation und einem Gerichtsverfahren?

In einem Gerichtsverfahren fällt der Richter sein Urteil. Zwei Rechtsanwälte versuchen das Urteil zum Vorteil ihrer Mandanten zu beeinflussen. In einem Mediationsverfahren befolgt der Mediator gemeinsam mit den Konfliktparteien eine Reihe von Verfahrensschritten die zu einer gemeinsamen, maßgeschneiderten und für beide Parteien zufriedenstellenden Lösung führen. Der Mediator selbst trifft keinerlei Entscheidungen.

 

Kann mich mein Konfliktpartner zwingen, an einem Mediationsverfahren teilzunehmen?

Nein. Die Mediation ist für alle Beteiligten ein freiwilliges Verfahren.

 

Kann ich eine Mediation abbrechen ohne Gründe anzugeben?

Ja. Sie kann jederzeit ohne Begründung von den Beteiligten abgebrochen werden. Sie werden allerdings die bereits entstandenen Kosten bezahlen müssen.

 

Darf mein Konfliktpartner Fakten aus der Mediation weitererzählen?

Nein. Dinge, die im Verlauf der Mediation erörtert werden, dürfen während der laufenden Mediation nicht weitergegeben werden. Dies gälte auch für ein Gerichtsverfahren, das Mediation folgt.

 

Kann ich eine fremde Person zur Mediation mitbringen?

Das dürfen Sie nur mit Zustimmung aller Parteien, die an der Mediation beteiligt sind.

 

Warum wird der Mediator "allparteilich" genannt?

Weil er unabhängig und unparteiisch ist, aber gleichzeitig die Interessen aller Parteien im Auge hat.